Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Kontonummer
Die Identifikationsnummer des Händlers durch das die Zahlungsmethode unterstützende Finanzinstitut, die der Händler über den MultiSafepay-Service verwendet. Eine Kontonummer kann eine direkte Vereinbarung zwischen dem Händler und dem Finanzinstitut oder eine Vereinbarung zwischen MultiSafepay und dem Finanzinstitut zur Grundlage haben.

Zahlungsmethode
Die vom Kunden auf der MultiSafepay-Zahlungsseite (auf der Händler-Zahlungsseite) gewählte Zahlungsmethode.

Zahlung(en)
Der Prozess der Überweisung von Geld an den Händler als Zahlung für vom Händler gelieferte Dienstleistungen und/oder Produkte. Dieses Geld wird vom Händler im Wege des MultiSafepay-Services eingesammelt, oder der Prozess, bei dem dem Verbraucher durch und/oder im Namen des Händlers Geld zurückerstattet wird.

Händler
Die Partei, die gemäß den Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen MultiSafepay und dem Händler im Namen von MultiSafepay Zahlungen zur Befriedigung einer Schuld annimmt.

Rücklastschrift
Die Kündigungsmöglichkeit eines Verbrauchers, bei der das Finanzinstitut von MultiSafepay oder dem Händler entschädigt wird.

Verbraucher
Die Partei, die nach einer MultiSafepay-Zahlungsanweisung zur Befriedigung einer Schuld eine Zahlung an den Händler tätigt. 

Finanzinstitut
Eine Bank, eine Kreditkartengesellschaft oder ein verwandtes Unternehmen oder Institut, das Zahlungsmethoden anbietet und zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit MultiSafepay, dem Händler oder dem Verbraucher abgeschlossen hat.

Nutzereinstellungen
Von MultiSafepay mit einem Sicherheitscode zur Verfügung gestellte Einstellungen für die Nutzung von MultiSafepay, einschließlich Einstellungen in Bezug auf die Bereistellung von MultiSafepay-Zahlungsanweisungen.

Anmeldedaten
Umfassen den Benutzernahmen, das Passwort und einen von MultiSafepay über den Händler zur Verfügung gestellten Sicherheitscode, der zum Beispiel für die Durchführung der MultiSafepay-Zahlungsanweisungen und für die Bereitstellung von Nutzereinstellungen benötigt wird. 

MultiSafepay
MultiSafepay B.V., deren eingetragener Sitz in Kraanspoor 39, 1033 SC Amsterdam, Niederlande ist. 

MultiSafepay-Zahlungsanweisung
Eine von MultiSafepay erstellte Zahlungsanweisung, mit der ein MultiSafepay-Konto belastet wird. 

MultiSafepay-Konto
Ein elektronisches Konto, von dem der Verbraucher MultiSafepay-Zahlungsanweisungen an das MultiSafepay-Konto des Händlers leisten kann. 

MultiSafepay-Service
Die von MultiSafepay angebotene Dienstleistung im Sinne des Vertrages, einschließlich der im Vertrag genau beschriebenen Funktionalität, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der von MultiSafepay dem Händler zur Verfügung gestellten technischen Dokumentation.

MultiSafepay-Webseit
Die Webseite www.multisafepay.com

Vertrag
Der unterzeichnete Vertrag zwischen MultiSafepay und dem Händler in Bezug auf das MultiSafepay-Konto, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MultiSafepay Anwendung finden.

Laufende Sicherheitsrücklage
Der von MultiSafepay zurückgehaltene Betrag aus Zahlungen an den Händler zur Abdeckung der finanziellen Risiken, denen MultiSafepay ausgesetzt ist.

Transaktion
Eine registrierte Anweisung in den Nutzereinstellungen für eine Zahlung des Verbrauchers an den Händler.

Artikel 2: Vertrag

Art. 2.1 Die Bestimmungen des Vertrages werden an dem Tag wirksam, an dem der Händler nach Eingabe der von MultiSafepay erfragten Daten auf der MultiSafepay-Webseite in der angefragten Weise den Bestimmungen des Vertrages per elektronische Mittel zustimmt.

Art. 2.2 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und endet automatisch, wenn der Händler sein MultiSafepay-Konto aus irgendeinem Grund nicht nutzt und für einen Zeitraum von sechs Monaten (durchgängig) nicht mit seinem Sicherheitscode eingeloggt war. Außerdem kann der Händler den Vertrag nach Maßgabe der Bestimmungen von MultiSafepay jederzeit kündigen, indem er die nach Zustimmung zum Vertrag erhaltene E-Mail-Adresse verwendet. Wo zutreffend, sind monatliche Gebühren fällig.

Art. 2.3 Wo zutreffend bei der Nutzung von "MultiSafepay Connect" läuft der Vertrag für einen festgelegte Zeitraum. MultiSafepay behält sich das Recht vor, die derzeitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnershafts-Vertrages nach Ablauf der Vertragslaufzeit durch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen zu ersetzen. Diese werden am ersten Tag des folgenden Kalendermonats wirksam.

Art. 2.4 Händler, die das Paket "Connect-300" oder "Connect-1000" wählen, können nur schriftlich und unter Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist von einem (1) Monat kündigen. Der Händler benötigt von MultiSafepay eine schrifltiche Bestätigung der Kündigung.

Art. 2.5 MultiSafepay kann den Vertrag wie folgt beenden:

Art. 2.5.1 mit sofortiger Wirkung, wenn der Händler die in diesem Vertrag genannten Bestimmungen nicht erfüllt,

Art. 2.5.2 mit sofortiger Wirkung bei Fällen von Insolvenz, Zwangsverwaltung, Einsetzung eines Insolvenzverwalters, Tod des Händlers, Zwangsverwaltung der Vermögenswerte des Händlers oder Teilnahme an einem vom Gericht festgesetzten Schuldentilgungsplans.

Art. 2.5.3 unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen in allen anderen Fällen.

Art. 2.6 MultiSafepay zahlt den Betrag des MultiSafepay-Kontos des Händlers aus, abzüglich der vom Händler zu zahlenden Registrierungsgebühren (s. Art. 12) sowie anderer ausstehender Beträge, die er MultiSafepay zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schuldet.

Art. 2.7 Für die Abdeckung von Rückbuchungen (Rücklastschriften) vom Finanzinstitut des Verbrauchers (z.B. Kreditkartenrückbuchung) an den Händler, einschließlich der Pflicht zur Rückzahlung des Kaufpreises im Sinne von Artikel 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist MultiSafepay berechtigt, das MultiSafepay-Konto des Händlers als Sicherungsguthaben zu sperren. In Fällen, in denen das MultiSafepay-Konto einen Null- oder negativen Kontostand aufweist, hat MultiSafepay Anspruch auf die Zahlung eines Sicherungsguthabens (laufendes Guthaben). Das Sicherungsguthaben besteht aus dem Guthaben auf dem MultiSafepay-Konto des Händlers und jegliche künftige Zahlungen auf dieses Konto. Nach Abzug der ausstehenden Beträge, die der Händler Finanzinstituten, dem Verbraucher und MultiSafepay schuldet, zahlt MultiSafepay das verbleibende Guthaben an den Händler nicht später als 12 Monate nach Beendigung des Vertrages aus. MultiSafepay ist nicht verpflichtet, für das Sicherungsguthaben Zinsen zu zahlen.

 

Artikel 3: Funktionen und Nutzung des MultiSafepay-Kontos

Art. 3.1 Das MultiSafepay-Konto ist zur privaten und geschäftlichen Nutzung bestimmt. Das MultiSafepay-Konto kann für den alleinigen Zweck genutzt werden, MultiSafepay-Transaktionen zugunsten des Händlers oder anderen Nutzern durchzuführen.

Art. 3.2 MultiSafepay unternimmt alle zumutbaren Schritte, um sicherzustellen, dass der Kunde sein MultiSafepay-Konto 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche nutzen kann. Bei Störungen, Wartungen oder Sicherheitsproblemen ist MultiSafepay berechtigt, das Konto teilweise oder vollständig zu sperren. Wenn möglich, benachrichtigt MultiSafepay den Händler über die MultiSafepay-Webseite oder alternative Mittel im Voraus über die Sperrung eines MultiSafepay-Kontos.

Art. 3.3 MultiSafepay hat das Recht, der Nutzung des MultiSafepay-Kontos Beschränkungen aufzuerlegen, insbesondere die Durchsetzung von Mindest- und Maximalguthaben auf dem MultiSafepay-Konto, von Mindest- und Maximalbeträgen bei Transaktionen, die vom oder auf das MultiSafepay-Konto durchgeführt werden, und von Mindest- und Maximalbeträge für MultiSafepay-Zahlungen. MultiSafepay hat das Recht, die genannten Einschränkungen jederzeit zu ändern, und benachrichtigt den Händler über solche Änderungen über die MultiSafepay-Webseite.

Art. 3.4 Die Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des MultiSafepay-Kontos werden auf der MultiSafepay-Webseite beschrieben. MultiSafepay hat das Recht, die Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten zu ändern, und benachrichtigt den Händler über diese Änderungen über die MultiSafepay-Webseite.

Art. 3.5 Der Händler ist bedingungslos an die Nutzereinstellungen gebunden.

Art. 3.6 Das MultiSafepay-Konto und das Guthaben auf dem MultiSafepay-Konto sind nicht abtretbar.

Art. 3.7 MultiSafepay zahlt für das Guthaben auf dem MultiSafepay-Konto des Händlers keine Zinsen.

Art. 3.8 MultiSafepay ist nur berechtigt, Zahlungen an Konten bei europäischen Geschäftsbanken vorzunehmen, die auf den gleichen Namen laufen wie der bei der Handelskammer registrierte.

Artikel 4: MultiSafepay-Zahlungen

Art. 4.1 Bei der Erfüllung von MultiSafepay-Zahlungen ist der Händler an die MultiSafepay-Voraussetzungen gebunden.

Art. 4.2 Der Händler ist bedingungslos verpflichtet, von MultiSafepay auf sein MultiSafepay-Konto vorgenommene MultiSafepay-Zahlungsanweisungen innerhalb der Grenzen der Nutzereinstellungen anzunehmen, wenn der Sicherheitscode verwendet wurde.

Art. 4.3 Eine MultiSafepay-Zahlungsanweisung kann der Händler nicht aufheben.

Art. 4.4 Der Händler stimmt ohne Ausnahme zu, dass garantierte, mittels Finanzinstitute verarbeitete Online-Zahlungen an dritte Begünstigte gezahlt werden.

Art. 4.5 Bei der Bearbeitung einer MultiSafepay-Zahlungsanweisung wird das Guthaben auf dem MultiSafepay-Konto um den Wert der MultiSafepay-Zahlungsanweisung verringert.
MultiSafepay ist rechtlich nicht verpflichtet, einer MultiSafepay-Zahlungsanweisung nachzukommen, wenn das Guthaben auf dem MultiSafepay-Konto nicht ausreicht, das MultiSafepay-Konto gesperrt ist oder bei anderen außergewöhnlichen Umständen, insbesondere sicherheitsrelevanten Vorgängen.
Im Rahmen dieses Artikels gilt eine MultiSafepay-Zahlungsanweisung als nachgekommen, sobald MultiSafepay dem Verbraucher eine Nachricht mit einer Bestätigung des Erhalts der MultiSafepay-Zahlungsanweisung gesendet hat (vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände).

Artikel 5: MultiSafepay-Auszahlung

Art. 5.1 MultiSafepay bucht Guthaben direkt auf das MultiSafepay-Konto. MultiSafepay zieht außerdem Transaktionskosten direkt von dem MultiSafepay-Konto des Händlers ab.

Art. 5.2 Der Händler hat zu jedem Zeitpunkt Anspruch auf Überweisung des Guthabens des aktuellen MultiSafepay-Kontos auf das Bankkonto des Händlers.

Art. 5.3 Auf Aufforderung des Händlers werden Guthaben von der Stiftung innerhalb von 1 (bis zu 7) Arbeitstagen (vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände) auf das Bankkonto des Händlers überweisen, nachdem ein Kontostandsnachweis vom Finanzinstitut erhalten worden ist.

Artikel 6: Sicherheitscode und Passwort

Art. 6.1 MultiSafepay stellt dem Händler den vom Verbraucher bereitgestellten Sicherheitscode und das dazugehörige Passwort zur Verfügung und/oder trägt sie ein. Der Sicherheitscode wird u.a. für die Durchführung von MultiSafepay-Zahlungsanweisungen und für die Einrichtung oder Änderung von Nutzereinstellungen eines MultiSafepay-Kontos benötigt. Jeder Sicherheitscode ist streng vertraulich und kann unter keinen Umständen von MultiSafepay zur Verfügung gestellt werden. Der Händler verpflichtet sich, den vom Verbraucher bereitgestellten Sicherheitscode und das dazugehörige Passwort mit der nötigen Sorgfalt und streng vertraulich zu behandeln, einschließlich z.b. Verwandte, Freunde, Gäste und Vertreter. Der Händler verpflichtet sich, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff auf und/oder Nutzung des Sicherheitscodes und des Passworts durch Unbefugte zu verhindern. Der Händler darf unter keinen Umständen das Passwort speichern.

Art. 6.2 Dem Händler ist es nicht gestattet, den Sicherheitscode für andere Zwecke als die mit dem MultiSafepay-Konto in Zusammenhang stehenden zu verwenden. Der Händler ist rechtlich verpflichtet, die Regeln und Vorschriften von MultiSafepay in Bezug auf Sicherheitscodes und Passwörter zu befolgen. MultiSafepay kann u.a. den Händler dazu verpflichten, sein Passwort regelmäßig zu ändern.

Art. 6.3 Mit Ausnahme von MultiSafepay ist ausschließlich der Händler verantwortlich für den Sicherheitscode und an die Nutzung des Sicherheitscodes gebunden.

Art. 6.4 Unter strengen Umständen kann MultiSafepay Informationen über den vom Händler verwendeten Sicherheitscode und sein Passwort zur Verfügung stellen.

Art. 6.5 MultiSafepay ist nicht für den Verlust eines Sicherheitscodes und/oder Passworts haftbar oder verantwortlich, der zur Nutzung des Händlerkontos durch andere Personen führen kann.

Artikel 7: Sicherheit, Betrug und laufende Sicherheitsrücklage

Art. 7.1 MultiSafepay ist verpflichtet, unter bestimmten Umständen (z.B. bei mutmaßlichem Betrug) auf Anweisung des Finanzinstituts, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Inhabern von zertifizierten Zahlungsmethoden Zahlungen an den Händler auszusetzen und das MultiSafepay-Zahlungskonto zu sperren und Daten zu dem Konto freizugeben.

Art. 7.2 Der Händler hat sich mit den Risiken (eines Betrugs), die mit der Nutzung der von MultiSafepay angebotenen Zahlungsmethoden verbunden sind, vertraut gemacht. Obwohl MultiSafepay sich bemüht, Risiken für den Händler zu minimieren, kann MultiSafepay nicht für den unwahrscheinlichen Fall haftbar gemacht werden, dass sich ein Risiko realisiert.

Art. 7.3 Für Händler mit einem Geschäftsmodell, das hohe Zahlungsrisiken beinhaltet (Kreditkartenzahlungen und -authentifizierungen), kann MultiSafepay eine laufende Sicherheitsrücklage einrichten.

Artikel 8: Information, Kontrolle und Bericht über unbefugte Nutzung

Art. 8.1 MultiSafepay stellt dem Händler gemäß den Bestimmungen auf der MultiSafepay-Webseite Informationen über die Nutzung des MultiSafepay-Kontos zur Verfügung. Der Händler bestätigt, dass er ohne Verzögerung die im vorherigen Satz genannten Bestimmungen überprüft hat und gemäß den Bestimmungen MultiSafepay sofort über Ungenauigkeiten oder Auslassungen benachrichtigt hat.

Art. 8.2 Wird den von MultiSafepay bereitgestellten Informationen zur Nutzung des MultiSafepay-Kontos nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem vernünftigerweise angenommen werden kann, dass der Händler die Informationen erhalten hat, widersprochen, gilt die Zustimmung des Händlers als gegeben.

Art. 8.3 Der Händler überprüft gemäß dem Vertrag mit MultiSafepay regelmäßig, ob es eine unbefugte Nutzung des MultiSafepay-Kontos gegeben hat, einschließlich unbefugter MultiSafepay-Zahlungsanweisungen und unbefugter Änderung der Nutzereinstellungen.

Art. 8.4 Weiß der Händler um die unbefugte Nutzung des Sicherheitscodes und des Passworts oder um die Kenntnis des Sicherheitscodes und des Passworts durch einen Unbefugten oder vermutet er dies, ist er verpflichtet, MultiSafepay sofort darüber in Kenntnis zu setzen.

Art. 8.5 Der Händler ist für Schäden aus unbefugter Nutzung des Sicherheitscodes und des Passworts bis zu dem Zeitpunkt haftbar, an dem dies gemäß der Bestimmung in Artikel 8.4 an MultiSafepay berichtet wird.

Artikel 9: Daten des Händlers

Art. 9.1 Der Händler ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei MultiSafepay angegebenen Daten verantwortlich. Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages benachrichtigt der Händler MultiSafepay über Änderungen der Daten, sobald diese auftreten.

Art. 9.2 Auf die erste Aufforderung von MultiSafepay stellt der Händler MultiSafepay eine Kopie seiner Identifikationspapiere (z.B. Reisepass oder Führerschein), die die bei MultiSafepay bei Vertragsabschluss angegebenen Daten bestätigen, zur Verfügung.

Artikel 10: Kommunikation

Art. 10.1 Die Kommunikation zwischen dem Händler und MultiSafepay in Bezug auf das MultiSafepay-Konto und diesen Vertrag erfolgt gemäß den Bestimmungen von MultiSafepay.

Art. 10.2 MultiSafepay kommuniziert mit dem Händler per E-Mail über die bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse. E-Mails gelten am zweiten Tag nach Absendung durch MultiSafepay als vom Händler empfangen.

Art. 10.3 Für Kommunikation über die MultiSafepay-Webseite gilt die Information am maximal zweiten Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der MultiSafepay-Webseite als für den Händler verfügbar.

Art. 10.4 Der Händler sollte MultiSafepay den Sicherheitscode und das Passwort für Änderungen der E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. MultiSafepay arbeitet die Änderungen innerhalb von zwei Arbeitstagen ein.

Artikel 11: Bestimmungen und Anweisungen

Art. 11.1 Bestimmungen und Anweisungen von MultiSafepay finden u.a. auf die Eröffnung, auf Zahlungen vom MultiSafepay-Konto zur Bestätigung der Bankkontonummer des Händler, auf die Nutzung und Beendigung des MultiSafepay-Kontos, auf die Nutzung der Sicherheitscodes und Nutzereinstellungen und auf andere Bereiche hinsichtlich des MultiSafepay-Kontos Anwendung. Diese Bestimmungen und Anweisungen werden auf der MultiSafepay-Webseite gespeichert.

Art. 11.2 Der Händler verpflichtet sich, die in Artikel 11.1 genannten Bestimmungen und Anweisungen von MultiSafepay zu beachten.

Art. 11.3 MultiSafepay hat das Recht, die in Artikel 11.1 genannten Bestimmungen und Anweisungen zu ändern, und benachrichtigt den Händler über Änderungen über die MultiSafepay-Webseite.

Artikel 12: Kosten, Registrierungsgebühren und Zinsen

Art. 12.1 Der Händler trägt die Registrierungsgebühren und Kosten, die mit dem MultiSafepay-Konto in Verbindung stehen und im Vertrag genannt sind oder ihm durch MultiSafepay bei Vertragsschluss bekannt gegeben wurden.

Art. 12.2 MultiSafepay ist befugt, die vom Händler zu zahlenden Kosten und Registrierungsgebühren zu ändern, und benachrichtigt den Händler über solche Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Wirksamkeit. Es obliegt dem Händler, solche auf der MultiSafepay-Webseite geposteten Änderungen zu beachten. Erhöht MultiSafepay die vom Händler zu zahlenden Kosten und Registrierungsgebühren innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, hat der Händler das Recht, den Vertrag am Tag des Wirksamwerdens der Änderungen gemäß den Bestimmungen von MultiSafepay zu kündigen.

Art. 12.3 Die Zahlung der Kosten (einschließlich der Registrierungsgebühren für die Nutzung des MultiSafepay-Kontos) können durch Ausgleichung des negativen Guthabens bei Kontoeröffnung (-74,95 €) vorgenommen werden. Der Händler verpflichtet sich, diese Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung des MultiSafepay-Kontos zu zahlen. Nach dieser Frist hat MultiSafepay das Recht, diese Kosten durch automatischen Lastschrifteinzug vom registrierten Bankkonto einzusammeln.

Art. 12.4 Die Zahlung der monatlichen Festkosten (wenn zutreffend) werden durch entsprechende Erhöhung des Guthabens auf dem MultiSafepay-Konto vorgenommen. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum der monatlichen Kosten zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist ist MultiSafepay berechtigt, diese monatlichen Festkosten durch andere Mittel einzusammeln.

Art. 12.5 Berechnet MultiSafepay bei Vertragsschluss keine (laufenden) Kosten für die Nutzung des MultiSafepay-Kontos, kann MultiSafepay neue (laufende) Kosten einführen. MultiSafepay benachrichtigt den Händler über die Einführung von (regelmäßigen) Kosten mindestens 30 Tage vor Einführung dieser Kosten. Der Händler wird über die genannte Änderung über die MultiSafepay-Webseite benachrichtigt. Der Händler hat das Recht, den Vertrag an dem Tag des Wirksamwerdens der neuen Kosten gemäß den Bestimmungen von MultiSafepay zu kündigen.

Art. 12.6 Die Zahlung der Kosten und Registrierungsgebühren hat gemäß den Anweisungen und Zeitvorgaben von MultiSafepay zu erfolgen. MultiSafepay hat u.a. Anspruch auf die Zahlung der Kosten im Voraus oder auf die Einrichtung einer automatischen Lastschrift durch den Händler. MultiSafepay ist berechtigt, die Zahlung der Kosten und Registrierungsgebühren von dem MultiSafepay-Konto ohne vorherige Mitteilung abzuziehen.

Art. 12.7 Zahlt der Händler die von ihm zu zahlenden Kosten und Registrierungsgebühren nicht gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen, hat MultiSafepay das Recht, dem Händler ohne vorherige Mitteilung zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen Inkassogebühren in Höhe von 15% des ausstehenden Betrages in Rechnung zu stellen. In diesem Fall hat MultiSafepay das Recht, den Vertrag ohne weitere Mitteilung gemäß den Bestimmungen in Artikel 2.5 zu kündigen.

Art. 12.8 MultiSafepay zahlt keine Zinsen auf positive Guthaben auf dem MultiSafepay-Konto des Händlers.

Artikel 13: Position von MultiSafepay zu Rücklastschriften

Art. 13.1 MultiSafepay kann weder rechtlich noch finanziell für Nichtzahlungen von Verbrauchern der Produkte und/oder Dienstleistungen noch für Kosten, die dem Händler bei Eintreibung von ausstehenden Beträgen der Kunden entstanden sind, haftbar oder verantwortlich gemacht werden.

Art. 13.2 Der Händler entschädigt MultiSafepay für sämtliche unmittelbare und mittelbare Kosten und Verbindlichkeiten, die aus einer Rücklastschrift entstehen, unabhängig davon, ob diese wirksam ist oder nicht.

Art. 13.3 MultiSafepay behält sich das Recht vor, eine Rücklastschrift eines bestimmten Zeitraums von dem Betrag, den der Händler bei MultiSafepay ausstehend hat, abzuziehen. MultiSafepay behält sich das Recht vor, den Wert der Rücklastschrift jederzeit vom Händler innerhalb von dreißig Tagen verlangen zu können, wenn das Guthaben des Händlers für die Deckung der Rücklastschrift nicht ausreicht.

Art. 13.4 Kommen bei dem Händler Rücklastschriften wiederholt vor, kann der Händler an einem besonderen Rücklastschrift-Programm des Finanzinstituts teilnehmen. MultiSafepay kann auch entscheiden, diese Zahlungsmöglichkeit von der Technik ausschalten zu lassen. Geschieht dies für Zahlungsmethoden, für die der Händler den MultiSafepay-Vertrag nutzt, benachrichtigt MultiSafepay den Händler so schnell wie möglich. Hat der Händler einen unmittelbaren Vertrag mit dem Finanzinstitut, ist der Händler selbst für den Erhalt und die Umsetzung von Anweisungen des Finanzinstituts mit Bezug auf die Rücklastschriften verantwortlich. Bei mehrmaligen Rücklastschriften kann das Finanzinstitut dem Händler eine Strafgebühr auferlegen. MultiSafepay kann jederzeit jegliche vom Finanzinstitut auferlegte Strafgebühren und Ausgaben in Bezug auf Rücklastschriften von im Namen des Händlers durchgeführte Transkationen an den Händler durchreichen. Wird das Konto des Händlers vom Finanzinstitut gesperrt, kann der Händler unter keinen Umstand MultiSafepay dafür in die Haftung nehmen.

Artikel 14: Verfahren bei Streitfällen

Art. 14.1 Streitfälle von Verbrauchern werden nur in Schriftform angenommen. Dies kann durch E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen.

Art. 14.2 MultiSafepay wird den Händler zur Feststellung der Rechtmäßigkeit des Streitfalls kontaktieren.

Art. 14.3 Der Händler verpflichtet sich, den Verbraucher innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Kontaktherstellung zur Beilegung der Streitigkeit zu kontaktieren.

Art. 14.4 Ist ein telefonischer Kontakt mit dem Händler nicht möglich, wird er per E-Mail über den Streitfall benachrichtigt, die den Händler zur Kontaktierung des Verbrauchers innerhalb von zwei Arbeitstagen auffordert. Während dieser Zeit wird das MultiSafepay-Konto vorübergehend gesperrt.

Art. 14.5 Nach zwei Arbeitstagen wird der Verbraucher kontaktiert, um zu überprüfen, ob der Streitfall zwischen dem Händler und dem Verbraucher im gegenseitigen Einvernehmen beilegt worden ist.

Art. 14.6 Ist die Beschwerde vom Händler befriedigend gelöst worden, wird der Fall geschlossen.

Art. 14.7 Bei durchgeführten Lieferungen des Händlers, ist ein Nachweis der Versendung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, gilt die Vermutung, dass der Verbraucher im Recht ist.

Art. 14.8 Wird ein Streitfall nicht beigelegt, wird der Händler unmittelbar kontaktiert und hat 14 Tage Zeit für die Beilegung.

Art. 14.9 Kontaktiert der Händler den Verbraucher nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen, hat er die Wahl zwischen der Rückgabe des Kaufpreises an den Verbraucher oder der Lieferung des Produktes innerhalb von 14 Tagen.

Art. 14.10 Nach dem vierzehnten Tag wird der Verbraucher kontaktiert, um festzustellen, ob das Produkt zufriedenstellend geliefert oder der Kaufpreis zurückgegeben worden ist. Hat der Verbraucher das Produkt oder den Kaufpreis vom Händler erhalten, wird der Fall geschlossen. Gab es keine zufriedenstellende Lösung des Streitfalls, werden weitere Schritte gegen den Händler eingeleitet.

Art. 14.11 Hat der Händler den Streitfall nicht zufriedenstellend gelöst und der Verbraucher das Produkt nicht erhalten, wird das MultiSafepay-Konto ohne weitere Mitteilung geschlossen. Der Betrag, den der Händler dem Verbraucher schuldet, wird dem Verbraucher über das MultiSafepay-System auf dessen E-Wallet überwiesen, wenn das Guthaben des Händlers ausreicht. Über sein E-Wallet kann der Verbraucher gegen eine Zahlung von 0,50 € den Betrag auf sein Bankkonto überweisen. Reicht das Guthaben des Händlers nicht aus, ist MultiSafepay berechtigt, eine Zahlungsaufforderung über den ausstehenden Betrag an den Verbraucher über einen automatischen Lastschrifteinzug vom registrierten Bankkonto des Händlers veranlassen. Ist dies nicht möglich und hat der Händler den ausstehenden Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen auf sein MultiSafepay-Konto überwiesen, ist MultiSafepay berechtigt, die Gesamtkosten (einschließlich Zinsen und der Extra-Inkassokosten) durch Beauftragung eines Inkassobüros einzutreiben. Ist MultiSafepay bei der Eintreibung des ausstehenden Betrages mit diesen nicht zwingenden Eintreibemöglichkeiten nicht erfolgreich, hat der Verbraucher das Recht, eigene unabhängige Schritte zur Eintreibung der ausstehenden Beträge einzuleiten. MultiSafepay haftet niemals für ausstehende Beträge des Händlers.

Art. 14.12 Hat der Verbraucher das Produkt vom Händler erworben und im Wege des Fast-Checkouts bezahlt, kann der Verbraucher Anspruch auf eine Entschädigung über die Garantieregelung haben.

Art. 14.13 Der Verbraucher hat nur einen Anspruch auf die Garantieregelung, wenn die Zahlung im Wege des Fast-Checkout-Kontos vorgenommen wurde. Des Weiteren wurde dem Beschwerdeverfahren im Sinne von Artikeln 11.1 bis 11.11 Folge geleistet, und der Verbraucher hat den Punkt erreicht, an dem er die Rückzahlung der Kosten selbstständig erwirken muss.

Art. 14.14 Die MultiSafepay-Garantieregelung findet ausschließlich auf Zahlungen des Fast-Checkouts für per Post verschickbare Produkte Anwendung. Zahlungen für Dienstleistungen, Zugriff auf digitalen Inhalt und Reisetickets (einschließlich Flugtickets) sind von einer Entschädigung im Rahmen der MultiSafepay-Garantieregelung ausgeschlossen.

Art. 14.15 Macht der Verbraucher einen Anspruch gegen MultiSafepay im Rahmen der Garantieregelung gemäß dem Artikel oben geltend, hat MultiSafepay das Recht, ein endgültiges Urteil zugunsten des Verbrauchers oder des Händlers zu fällen. Sowohl der Verbraucher als auch der Händler können von MultiSafepay zur (weiteren) Überprüfung der Beschwerde aufgefordert werden, ein begründetes, prozess-mündliches Gutachten eines Dritten oder weitere Dokumente (Nachweis der Lieferung oder Quittung) vorzulegen. MultiSafepay behält sich das Recht vor, auf Grundlage der verfügbaren Informationen sein eigenes Urteil zugunsten des Verbrauchers oder Händlers zu fällen. Beide Parteien verpflichten sich, dem endgültigen Urteil von MultiSafepay Folge zu leisten.

Art. 14.16 Urteilt MultiSafepay zugunsten des Verbrauchers, entschädigt die MultiSafepay-Garantiestiftung nur den Endkaufpreis des Produktes oder der Produkte (bis zu einer Höhe von 200 € pro Bestellung). Die MultiSafepay-Garantiestiftung kann vom Händler eine Entschädigung für die Gesamtkosten (einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, Zinsen und Extra-Inkassokosten) mittels eines Inkasso-Büros eintreiben.

Artikel 15: Eigene Güter und Dienstleistungen des Händlers

Art. 15.1 Der Händler stellt durch die notwendigen Schritte und auf eigene Kosten und Risiken sicher, dass das MultiSafepay-Konto sowie die vorgeschriebenen MultiSafepay-Güter und (Telekommunikations-)Dienste ungestört verfügbar sind und ordnungsgemäß funktionieren. Der Händler stimmt den Regelungen und Anweisungen von MultiSafepay in Bezug auf die genannten Güter und Dienstleistungen zu. MultiSafepay ist befugt, die genannten Güter und Dienstleistungen zur Nutzung des MultiSafepay-Kontos zu ändern, und benachrichtigt den Händler über eine solche Änderung über die MultiSafepay-Webseite.

Artikel 16: Systemfehler

Art. 16.1 Für Wartungsfälle hat MultiSafepay das Recht, (Teile der) Plattform oder Webseite vorübergehend abzuschalten. MultiSafepay beschränkt diese Fälle auf ein Mindestmaß und, wenn unumgänglich, macht so viele Mitteilungen wie möglich - unter Berücksichtigung der Umstände.

Art. 16.2. Die technischen Funktionen von MultiSafepay können geändert werden. Soweit möglich, bemüht sich MultiSafepay dies in einer Weise durchzuführen, die so wenig wie möglich Auswirkung auf die Funktionalität für den Händler hat.

Art. 16.3 Tritt ein Systemfehler der MultiSafepay-Dienstleistungen auf, wird dies so schnell wie möglich beim Händler registriert. Systemfehler werden so schnell wie möglich, in jedem Fall innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Kenntniserlangung über den Fehler durch MultiSafepay, überprüft, es sei denn, dies ist in diesem Zeitraum mit zumutbaren Anstrengungen nicht möglich.

Art. 16.4 MultiSafepay haftet nicht für technische Fehler von Dritten, die zur (teilweisen) Undurchführbarkeit von Transaktionen führen. Dritte sind u.a. Currence (iDEAL) und PaySquare (Kreditkarte).

Art. 16.5 Soweit für die zufriedenstellende Untersuchung des Systemfehlers notwendig, verpflichtet sich der Händler, bei der Untersuchung zu helfen. MultiSafepay löst einen Systemfehler so schnell wie möglich und nach besten Möglichkeiten.

Artikel 17: Geistiges Eigentum

Art. 17.1 Die Firma "MultiSafepay", Markenzeichen und Logos von MultiSafepay sowie die Technologie und die Methoden zur Durchführung der Bestimmungen des Multisite-Zahlungsvertrages (einschließlich Computerausstattung und Programme) stehen unter dem Schutz von Rechten an geistigem Eigentum (einschließlich Marken-, Urheber- und Patentrechte) von MultiSafepay und seinen Zulieferern. Mit Ausnahme von Fällen, in denen dies im Zusammenhang mit der Nutzung des MultiSafepay-Kontos notwendig ist oder in denen dies in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, ist der Händler nicht berechtigt, die Firma "MultiSafepay", ihre Marken, Logos sowie die MultiSafepay-Technologie (einschließlich Computerausstattung und Programme) und die Methoden zur Durchführung des Vertrages zu nutzen, zu ändern, zu kopieren, zu veröffentlichen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

Artikel 18: Nachweise

Art. 18.1 Die MultiSafepay-Speicherdaten oder die Speicherdaten von von MultiSafepay beauftragten Dritten in Bezug auf die Nutzung des MultiSafepay-Kontos durch den Händler, einschließlich der Bereitstellung von MultiSafepay-Zahlungsanweisungen, der Nutzung der Sicherheitscodes und der speziellen Nutzereinstellungen, werden als richtig angesehen, solange ihre Unrichtigkeit nicht durch vom Händler vorgelegte Nachweise nachgewiesen wird.

Artikel 19: Dritte

Art. 19.1 Der Händler hat sich mit den Bestimmungen zur Nutzung der Produktlogos, wie zum Beispiel Visa, MasterCard, Mister Cash und iDEAL, vertraut gemacht.

Art. 19.2 MultiSafepay kann Dritte zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag anstellen.

Art. 19.3 MultiSafepay kann sämtliche Rechte aus diesem Vertrag mit dem Händler an Dritte abtreten. Durch seine Unterschrift unter diesen Vertrag gibt der Händler seine unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung zur Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit MultiSafepay an Dritte.

Artikel 20: Haftung

Art. 20.1 Unbeschadet der anderswo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Haftungsbestimmungen und mit Ausnahme der unmittelbaren Folgen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet MultiSafepay nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden aufgrund folgender Ursachen:

Art. 20.1.1 die Nutzungsunfähigkeit des MultiSafepay-Kontos als Folge von den in Artikeln 3.2 und 6.4 genannten Umständen,

Art. 20.1.2 unbefugte Nutzung des MultiSafepay-Kontos oder eines Sicherheitscodes vor dem Zeitpunkt, zu dem der Händler dies MultiSafepay im Sinne von Artikel 8.4 mitteilt,

Art. 20.1.3 Nichterfüllung der Bestimmungen des Vertrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Regelungen und Anweisungen von MultiSafepay durch den Händler,

Art. 20.1.4 internationale Konflikte,

Art. 20.1.5 durch innerstaatliche, ausländische oder internationale Organe eingeführte Maßnahmen,

Art. 20.1.6 durch eine Aufsichtsbehörde eingeführte Maßnahmen,

Art. 20.1.7 Streiks,

Art. 20.1.8 Arbeitskämpfe durch Dritte oder eigene Angestellte,

Art. 20.1.9 Fehler oder Ausfällen der Stromversorgung, der Telekommunikationsdienste oder -verbindungen, MultiSafepay-Ausstattung oder -programmen oder von durch MultiSafepay beauftragte Dritte,

Art. 20.1.10 von MultiSafepay zur Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte.

Art. 20.2 In keinem Fall haftet MultiSafepay für mittelbare Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Schäden wegen Geschäftsausfällen und ähnlicher Verluste.

Artikel 21: Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MultiSafepay

Art. 21.1 MultiSafepay kann seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. MultiSafepay benachrichtigt den Händler mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Änderungen über diese Änderungen über die MultiSafepay-Webseite.

Artikel 22: Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Art. 22.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Streitfälle zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertrag können nur vor einem niederländischen Gericht verhandelt werden.

Art. 22.2 Das Wiener Kaufrecht findet keine Anwendung.

Art. 22.3 Für Streitfälle wegen einer Vertragsverletzung ist das entsprechende Gericht des Bezirks Amsterdam zuständig.